Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlichem Vertragsbestandteil für den gesamten Geschäftsverkehr mit TH-EDV, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt, auch für den Fall, dass seine etwaigen Geschäftsbedingungen hiervon abweichen. Evtl. abweichende Vereinbarungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch einen schriftlichen Auftrag sowie durch dessen schriftliche Bestätigung von 'TH-EDV' und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und 'TH-EDV' zurückzutreten. Alle Preise basieren auf den zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Kostenfaktoren und werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste zzgl. Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet. 'TH-EDV' behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrags technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von 'TH-EDV' an der Änderung dem Kunden zumutbar ist.
Rechnungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Als Zahlungsweisen werden akzeptiert: Zahlung per Überweisung oder in Bar. Bei Verzug des Kunden, sowie bei Stundung von Zahlungen ist 'TH-EDV' berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von Ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens durch 'TH-EDV' bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist 'TH-EDV' berechtigt, eine Mahngebühr von € 5.- pro Tag zu berechnen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelschäden oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von 'TH-EDV' anerkannt wurden.
Trifft nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in die Vermögensverhältnisse des Kunden ein, oder wird eine solche nach Vertragsabschluß erkennbar, kann 'TH-EDV' eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung innerhalb einer Woche nicht nach, kann 'TH-EDV' vom Vertrag zurücktreten.
3. Auftragserteilung und -annahme
Mit der schriftlichen Auftragserteilung, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und / oder Zahlungsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit der Annahme des Auftrages durch TH-EDV kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen zustande.
4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden mit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist 'TH-EDV' berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Verpackung und die Wahl des Transportweges und -mittels erfolgen nach Absprache mit dem Kunden bzw. nach dem Ermessen von 'TH-EDV'.
'TH-EDV' versichert die bestellte Ware gegen Schäden, es sei denn, dass der Kunde eine Versicherung ausdrücklich nicht wünscht. Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
5. Lieferung
Die Lieferung beginnt mit dem Zeitpunkt der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von 'TH-EDV' verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. In Sonderfällen, insbesondere aus betriebsbedingten Gründen, ist 'TH-EDV' berechtigt Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Aufgrund von sonstigen Ereignissen, die 'TH-EDV' die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeglicher Art, auch bei Vorlieferanten hat 'TH-EDV', auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist 'TH-EDV' berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. 'TH-EDV' wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. 'TH-EDV' behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass 'TH-EDV' seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und / oder die verspätete Lieferung selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.
Sofern 'TH-EDV' die Nichteinhaltung zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat, oder sich mit der Lieferung / Leistung in Verzug befindet, beschränkt sich ein evtl. Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 30% des Rechnungswertes der beim Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 'TH-EDV'.
Bei Abnahmeverzug des Kunden ist 'TH-EDV' nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 30% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger sei.
6. Eigentumsvorbehalt
'TH-EDV' behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder aus später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu ver- und bearbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für 'TH-EDV' als Hersteller und 'TH-EDV' erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt 'TH-EDV' das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder erfüllt er seine Vertragsverpflichtungen gegenüber 'TH-EDV' nicht, ist 'TH-EDV' berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Beschlagnahmung, Pfändungen oder sonstigen Zugriffen, hat der Kunde auf das Eigentum von 'TH-EDV' hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde der Verpflichtung nicht nach, kann 'TH-EDV' vom Vertrag zurücktreten.
7. Mängelrüge, Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde ist verpflichtet, 'TH-EDV' erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Abliefern der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind 'TH-EDV' unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistung auftretende Mängel. Wird 'TH-EDV' ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.
'TH-EDV' gewährleistet, das die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Daten und Beschreibungen in Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von 'TH-EDV' schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung, Normalverschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten, Betrieb mit falscher Stromart- oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeiten jeder Art oder durch falsche oder fehlerhafte Programme / Software / Verarbeitungsdateien zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen, Herstellungsbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von 'TH-EDV' autorisiert sind, ausgeführt wurden.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate beginnend mit dem Lieferdatum, sie beinhaltet nach Wahl von 'TH-EDV' Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei 'TH-EDV' die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von 'TH-EDV' über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde 'TH-EDV' die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich an 'TH-EDV' zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadenersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 'TH-EDV', ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Soweit 'TH-EDV' nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatzsanspruch verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen 'TH-EDV' sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum.
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er 'TH-EDV' alle Aufwendungen zu ersetzen, die 'TH-EDV' durch die unberechtigte Rüge entstanden ist.
8. Vermittlung von Dienstleistungen oder Waren
Für alle Punkte, die eine Vermittlung von Dienstleistungen oder Waren betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Dienstleisters oder Herstellers.
9. Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
Der Kunde stellt TH-EDV von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form - an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. TH-EDV haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von TH-EDV für pornografische oder sonstige strafbare Inhalte ist unzulässig. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
Im Sinne des BDSchG sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer zu verarbeiten und zu speichern. Diese werden ausschließlich für diesen Zweck genutzt.
Die TH-EDV übergebenen Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich TH-EDV Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist TH-EDV berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Bremen. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Bremen Gerichtsstand.
12. Sonstige Bestimmungen
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Nettoauftragswertes, als vereinbart.
13. Schlussbestimmung (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) soll eine angemessene Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung, im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, am nächsten kommt.